Leistung
§57a Begutachtung
Die wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG wird im Betrieb durchgeführt. Fahrzeug wird abgeholt, begutachtet und mit Gutachten und Plakette zurückgebracht.
Umfang
- Prüfung von Bremsanlage, Fahrwerk, Beleuchtung, Abgas und Karosserie
- Abgasmessung für Benzin- und Dieselfahrzeuge
- Elektronische Datenübermittlung, Gutachten in Papierform
- Kleine Mängel können nach Freigabe direkt behoben werden
Fälligkeit: erstmals nach 3 Jahren, dann nach 2 Jahren, danach jährlich.
Weitere Leistungen
- Service & InspektionHerstellervorgaben, Öl, Filter, Flüssigkeiten. Garantieerhalt bei Neuwagen.
- Bremsen & FahrwerkScheiben, Beläge, Leitungen, Stoßdämpfer, Achsvermessung nach Bedarf.
- Motor & GetriebeZahnriemen, Steuerkette, Kupplung, Dichtungen, Instandsetzung.
- Fehlersuche & ElektrikDiagnose mit Auslesegerät, Sensorik, Batterie, Lichtanlage, Startprobleme.

